Der Viehverkehrsschein (VVS) ist Bestandteil des Kennzeichnungs- und Registrierungssystems „Bos“ für Rind und Kalbfleisch. Nur mit seiner Verwendung können Angaben über Herkunft, Qualität und Produktionsweise von Rind- und Kalbfleisch gemacht und abgesichert werden. Unvollständig ausgefüllte Lieferscheine kosten Geld!!
Speziell bei den Markenfleischprogrammen ist ein richtig ausgefüllter VVS der zentrale Punkt in der Qualitätssicherung. Klar muss sein, dass jegliche Kennzeichnung oder Zusatzinformation für das Fleisch ursprünglich vom Landwirt auf dem VVS bestätigt sein muss. Ebenso ist es sehr wichtig darauf zu achten, dass die richtige Ohrmarkennummer auf dem Viehverkehrsschein vermerkt wird!
BIO Rinder:
Im Feld „Landwirt“ muss „BIO“ angekreuzt werden, womit bestätigt wird, dass der Betrieb ein anerkannter BIO – Betrieb ist. Ebenso ist die Kontrollstelle anzuführen (Bsp. Biko Tirol). Dies genügt jedoch nicht für die Vermarktung eines Biotieres. Erfüllt auch das Tier alle Voraussetzungen, muss im Feld „Nähere Angaben“ tierbezogen „BIO“ ausgewiesen werden. Der Grund ist, dass es vorkommen kann, dass ein Tier aus einem Biobetrieb (im Feld „Landwirt“ „BIO“ angekreuzt) konventionell vermarktet werden muss, wenn es z.B. konventionell zugekauft wurde. Es kann also ein Tier, bei dem in den „Näheren Angaben“ nicht BIO steht, nicht als Biotier vermarktet und somit kein Biozuschlag ausbezahlt werden. Stehen mehrere Tiere auf einem VVS muss bei jedem Tier Bio vermerkt werden, Wiederholungszeichen und Klammern sind nicht erlaubt.
M-Rind und GVO Kühe
Wenn der Landwirt einen M-Rind Vertrag mit der TVM hat, so muss bei näheren Angaben tierbezogen M-Rind stehen. Für Landwirte die ihre Tiere anerkannt gentechnikfrei füttern, gilt folgendes: Beim Feld „Nähere Angaben“ muss tierbezogen „GVO frei gefüttert“ stehen. Dies sind die Voraussetzungen für die Auszahlung der Qualitätszuschläge. M-Rind 7 Cent/kg, GVO 15 Cent/kg.
Hinweis für die Vermarktung von BIO Schlachtkälbern
Bei Bio Tieren bleibt das ausfüllen genau gleich. Einzige Änderung gilt beim „Land der Geburt“ sowie beim Feld „Land der Aufzucht/Mast“. In diesen beiden Feldern wird zusätzlich zum AT ein weiteres (T) hinzugefügt, für Tirol. Richtig ausgefüllt steht dann AT(T) in beiden Feldern. Weiters ist es notwendig, im Feld „Nähere Angaben“ die Ausweisung „BIO Vollmilchkalb“ zu Schreiben. Sollte diese tierbezogene Angabe fehlen ist der VVS falsch.Beispiele für ausgefüllte Viehvehrsscheine finden Sie hier (BIO) und hier (konventionell).
Kälber aus Eigener Nachzucht oder AMA Gütesiegel
Sollten die Schlachtkälber aus AMA Gütesiegelbetrieben stammen oder aus eigener Nachzucht, ist folgendes zu beachten. Ebenso wie beim Vollmilchkalb erfolgt das AT(T) in den Feldern „Land der Geburt“ sowie „ Land der Aufzucht Mast“. Im Feld „Nähere Angaben“ ist der Vermerk „Vollmilchkalb“ zu schreiben. Ein ganz wichtiger Punkt ist im Feld „Landwirt“ in der freien Zeile unter BIO die Angabe „nur eigene Nachzucht“ zu schreiben. Landwirte welche den AMA Gütesiegel besitzen, haben dies im Feld „Landwirt“ anzukreuzen.Tiroler Jahrling
Bei der Vermarktung des Tiroler Jahrling muss im Feld „Landwirt“ bei Bio Betrieben Bio angekreuzt werden sowie die Kontrollstelle vermerkt sein. Konventionelle Betriebe müssen TGD (Tiroler Tier Gesundheitsdienst) in der freien Zeile vermerken. Weiters muss jeder Betrieb „Mutterkuhhaltung“ in die freie Zeile über „Pauschalierter Betrieb“ schreiben. In die Felder „Land der Geburt“ sowie „Land der Aufzucht Mast“, wird zusätzlich zum AT ein weiteres (T) hinzugefügt, für Tirol. Richtig ausgefüllt steht dann AT(T) in beiden Feldern. Bei den „Näheren Angaben“ muss für jedes Tier „Tiroler Jahrling“ vermerkt werden, im gegeben Fall auch für jedes Tier extra „Bio“ vermerken. Ist nicht für jedes Tier extra Bio vermerkt wird der Jahrling konv. vermarktet. Ein Beispiel für einen ausgefüllten Viehvehrsschein für Tiroler Jahrling finden Sie hier.





